Information für zuweisende Ärztinnen und Ärzte: Leistungsspektrum Ablauf und Kontakt
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
OA Dr. Octavian Iancu ist Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie und betreibt eine Wahlarztordination am Rathausplatz 6 in 3580 Horn, Niederösterreich. Er führt Koloskopien und Gastroskopien in Sedoanalgesie ambulant am Landesklinikum Waidhofen an der Thaya oder, falls eine stationäre Aufnahme erforderlich ist, am Landesklinikum Horn durch.
OA Dr. Iancu ist seit 2022 als Oberarzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie an den Landeskliniken Horn und Waidhofen an der Thaya tätig. Er leitet das Varizenteam am Landesklinikum Horn sowie die tagesklinische Chirurgie am Landesklinikum Waidhofen an der Thaya. Zusätzlich betreibt er seit 2025 seine Wahlarztordination in Horn.
OA Dr. Iancu hat als Wahlarzt keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Die Verrechnung erfolgt über Honorarnote. Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden. In der Regel werden bis zu 80 % des entsprechenden Kassentarifs rückerstattet, nicht jedoch 80 % des tatsächlich verrechneten Honorars.
Die Ordination bietet Patientinnen und Patienten aus den Bezirken Horn, Waidhofen an der Thaya, Zwettl, Krems-Land und Hollabrunn in der Regel kurzfristig verfügbare Termine. Zuweisende Ordinationen erhalten auf Wunsch eine schriftliche Rückmeldung zu Befund und weiterer Empfehlung. Eine direkte fachliche Rücksprache ist bei Bedarf ebenfalls möglich.
Nachfolgend ein Überblick über Beschwerdebilder, die sich für eine Zuweisung eignen. Die endgültige Indikation wird individuell anhand des Befundes gestellt.
Beratung, Diagnostik – einschließlich Duplex-Ultraschall – sowie ambulante Eingriffe in Lokalanästhesie beziehungsweise Sedoanalgesie finden in der Ordination in Horn statt. Tagesklinische Operationen sowie Gastroskopie und Koloskopie in Sedoanalgesie mit CO₂-Insufflation erfolgen im Landesklinikum Waidhofen an der Thaya. Umfangreichere Operationen werden stationär im Landesklinikum Horn durchgeführt. Planung, Aufklärung, Vorbereitung sowie Befundbesprechung und Nachsorge laufen in jedem Fall über die Ordination in Horn.
Zur Erstvorstellung bringen Patientinnen und Patienten die e-card, eine Überweisung (falls vorhanden), vorhandene Vorbefunde sowie eine aktuelle Medikamentenliste mit – bei blutverdünnenden Medikamenten ist die genaue Bezeichnung wichtig.
Die Verrechnung erfolgt als Wahlarzt über Honorarnote und per Banküberweisung. Patientinnen und Patienten können die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Sofern die jeweilige Krankenkasse eine elektronische Übermittlung unterstützt, übernimmt die Ordination auf Wunsch die Einreichung.
Nach § 131 ASVG erfolgt die Kostenerstattung grundsätzlich auf Basis des jeweiligen Kassentarifs und nicht auf Grundlage des tatsächlich verrechneten Wahlarzthonorars. Erstattet werden grundsätzlich 80 % jenes Betrages, den die Krankenkasse für dieselbe Leistung bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt aufgewendet hätte.
Nach unseren bisherigen Erfahrungswerten werden bei Endoskopien häufig etwa 50–80 % der tatsächlichen Gesamtkosten rückerstattet, bei ambulanten Operationen in der Ordination etwa 20–30 %. Diese Angaben dienen ausschließlich als unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Höhe der Kostenerstattung wird von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt und kann im Einzelfall abweichen; eine bestimmte Rückerstattung kann daher nicht garantiert werden.
Vor geplanten Eingriffen erstellen wir auf Wunsch gerne einen Kostenvoranschlag. Die vollständige Honorarliste finden Sie unter ordination-iancu.at/tarife/.
Für Rückfragen zu einer Zuweisung stehen wir gerne zur Verfügung: telefonisch unter +43 681 817 940 98 oder per E-Mail an [email protected].